Wir führen in Ihrem Unternehmen die jährlich wiederkehrende Sicht- und Funktionsprüfung gemäß unten genannten Normen durch. Damit stellen wir fest, ob sich Ihre Krananlagen zum Zeitpunkt der Prüfung in einem arbeitssicheren Zustand befinden. Diese Überprüfung gewährleistet die Einhaltung der berufsgenossenschaftlichen Grundsätze und sichert Ihren Versicherungsschutz. Im Anschluss an die Überprüfung erhalten Sie nach Wunsch ein Angebot über die Reparatur und die benötigten Ersatzteile, sofern Mängel vorliegen.

Normen:

  • DGUV Vorschrift 52 Krane
  • DGUV Grundsatz 905  Prüfung von Kranen
  • DGUV Vorschrift 55  Winden, Hub- und Zuggeräte
  • DGUV Grundsatz 956-1  Hinweise für die Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten
  • DIN EN 13157  Handbetriebene Krane

Weitere Leistungen im Bereich Krananlagen sind:

  • Vorbeugende Wartung, um Mängel/Verschleißgrenzen frühzeitig zu erkennen und somit ungeplante Stillstandzeiten zu minimieren
  • Reparatur von Krananlagen, egal ob bei einem Notfall, als geplante Wartung, oder direkt im Rahmen der Prüfung
  • Modernisierung von Krananlagen, Nachrüstung von Komponenten bspw. neue Winde, Elektrik etc.
  • Umbau von Krananlagen (bspw. auf Funksteuerung)
  • Vertrieb von Ersatzteilen (herstellerunabhängig)
  • Beratung/Vertrieb von Neuanlagen, individuell auf Sie zugeschnitten
  • Erfassung der Krananlagen in einer speziellen Prüfsoftware. Sie erhalten zu jeder Anlage einen Prüfbericht (auch digital) und einen Mängelbericht über alle Prüflinge. Des Weiteren erhalten Sie auf Wunsch eine Auflistung Ihrer Krananlagen im Excel Format die Sie jederzeit anpassen können - so behalten Sie stets den Überblick.

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